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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SEP-Engineering GmbH

(Stand: Juli 2012)

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
    Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der SEP-Engineering GmbH, Industriestr. 32, 52457 Aldenhoven (nachfolgend „SEP-Engineering GmbH”) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde”) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung. Etwaigen entgegenstehenden oder sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder sonstigen Bedingungen des Kunden wird unabhängig von ihrer Bezeichnung ausdrücklich widersprochen, es sei denn, die SEP-Engineering GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Internetseite
    1. Die auf den Websites der SEP-Engineering GmbH enthaltenen Produktdarstellungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der SEP-Engineering GmbH dar. Durch die Darstellung der Produkte auf den Websites informiert die SEP-Engineering GmbH den Kunden über die angebotenen Produkte sowie Dienstleistungen und fordert diesen lediglich auf, Angebote abzugeben.
    2. Geringfügige Farbabweichungen der auf der Website dargestellten Produkte sind technisch bedingt.
  3. Preise, Versandkosten und Versandart
    1. Alle auf den Websites der SEP-Engineering GmbH angegebenen Preise sind freibleibend und in Euro („EUR”, „€“) ausgewiesen. Sie verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei grenzüberschreitender Lieferung, sofern eine solche durch die SEP-Engineering GmbH im Einzelfall angeboten wird, können weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Verkäufer, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
    2. Wenn im Einzelfall eine Lieferung durch die SEP-Engineering GmbH angeboten wird, erfolgen Versand und Transport auf Gefahr und Kosten des Kunden. Sofern der Kunde Verbraucher ist, tragen wir unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands erhebt die SEP-Engineering GmbH Versandkostenpauschale in Höhe von 9,90 €. Bei Lieferungen ins Ausland entstehen zusätzliche Kosten, die von der Wahl des Kunden hinsichtlich des Versandweges abhängig sind, und die wir gerne auftragsbezogen mitteilen. Kosten für Eilzustellung oder zusätzliche Kosten für Terminzustellung gehen zu Lasten des Kunden. Diese teilen wir gerne ebenfalls auftragsbezogen mit.
    3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Sofern der Kunde Verbraucher ist, tragen wir unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Wir sind in der Auswahl von Versandweg und Beförderungsmitteln frei. Die SEP-Engineering GmbH versendet in der Regel mit DHL.
  4. Zahlung, Zahlungsverzug
    1. Zahlungen sind per Rechnung, Vorkasse-Überweisung und bei Abholung in bar möglich.
    2. Zahlung per Rechnung bieten wir ausschließlich unseren registrierten Stamm- und Großkunden an. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Warenerhalt.
    3. Bei der Zahlung per Vorkasse-Überweisung handelt es sich um eine Banküberweisung, die der Kunde selber nach Erhalt einer Bestellbestätigung einleiten muss. Wir bitten den Kunden seinen Namen und die Bestellnummer anzugeben, um eine Zuordnung zu ermöglichen. Je nach Bank dauert es ca. 1 bis 3 Tage (aus dem Ausland eventuell auch etwas länger), bis das Geld bei unserer Bank ankommt und der Zahlungseingang verbucht werden kann. Nach erfolgtem Zahlungseingang wird die Bestellung bearbeitet.
    4. Die SEP-Engineering GmbH behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen nicht anzubieten.
    5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die SEP-Engineering GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der SEP-Engineering GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die SEP-Engineering GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen der SEP-Engineering GmbH um Gegenforderungen zu kürzen, es sei denn, dass diese schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann ebenfalls nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ausgeübt werden.
  5. Versand, Lieferzeiten und Verfügbarkeit
    1. Soweit einer der nachfolgend aufgeführten sachlichen Gründe besteht, ist die SEP-Engineering GmbH berechtigt, eine Lieferung nicht auszuführen: a. Lieferengpässe hinsichtlich Waren und Rohstoffe, die für die korrekte Abwicklung mit dem Kunden erforderlich sind, und b. bei unrichtiger oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Dies gilt nicht bei von der SEP-Engineering GmbH schuldhaft herbeigeführten Nichtbelieferung. Die SEP-Engineering GmbH verpflichtet sich, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung nach Möglichkeit unverzüglich zu informieren.
    2. Der Versand erfolgt innerhalb von 7 Werktagen ab Zahlungseingang bzw. bei Zahlung per Rechnung ab Bestelleingang. Fällt der Zahlungs- bzw. Bestelleingang dabei auf den Vortag eines Feiertages oder auf einen Feiertag, jeweils bezogen auf den Standort der SEP-Engineering GmbH, so verschiebt sich die Bearbeitung der Bestellung auf den nächsten Werktag. Die SEP-Engineering GmbH behält es sich vor, Betriebsferien zu machen. Diese werden vorher bekannt gegeben. Innerhalb der Betriebsferien erfolgt kein Versand. Dieser erfolgt vielmehr nach den Betriebsferien. Der Kunde wird vor seiner Bestellung hierauf hingewiesen. Der Versand und somit die Lieferung verzögern sich entsprechend.
    3. Wenn nach Zahlungseingang ein Grund nach 5.1 vorliegt und die SEP-Engineering GmbH die Lieferung nicht ausführt, wird die SEP-Engineering GmbH die erhaltene Zahlung an den Absender zurücküberweisen. Ein Zinsanspruch ist ausgeschlossen.
    4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferzeiten sind abhängig von der Wahl des Versandweges, der Versandart und des Beförderungsmittels.
    5. Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand und Lieferung eines Produktes sind lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der SEP-Engineering GmbH.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Pfändung der Ware oder sonstigen Eingriffen eines Dritten die SEP-Engineering GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren, sowie den Dritten auf das Vorbehaltseigentum der SEP-Engineering GmbH hinzuweisen.
  7. Gewährleistung
    1. Die Gewährleistung für Mängel der gekauften Ware richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere kann der Kunde Nacherfüllung (Neulieferung oder Mängelbeseitigung) verlangen. Die SEP-Engineering GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auf Neulieferung zu verweisen, wenn die Mängelbeseitigung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 2 Jahren nach Ablieferung der Ware, sofern der Kunde Verbraucher ist. Ist der Kunde Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt abweichend eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
    2. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, materialbedingte Abweichungen der Qualität, Farbe, Größe, Ausrüstung oder des Designs der Ware sind unerheblich. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei solchen oder anderen unerheblichen Mängeln. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass die genannten Abweichungen für ihn erheblich sind.
    3. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass a) der Kunde einen Fehler nicht unverzüglich nach dessen Feststellung gegenüber der SEP-Engineering GmbH angezeigt oder durch diese hat aufnehmen lassen und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, b) die Ware unsachgemäß behandelt, überbeansprucht oder in jeglicher Weise bearbeitet worden ist oder c) in die Ware Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung die SEP-Engineering GmbH nicht genehmigt hat. Die SEP-Engineering GmbH übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter sowie nachlässiger Behandlung entstanden sind. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde a) Eingriffe und/oder Reparaturen an der Ware ohne vorherige, ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der SEP-Engineering GmbH oder durch Personen, die nicht von dieser autorisiert wurden, vornehmen lässt, sofern der Fehler damit im Zusammenhang stehen kann, b) der Kunde die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Ware (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat oder c) der Kunde die Ware für motorsportliche Zwecke eingesetzt bzw. in ein entsprechendes Fahrzeug verbaut hat.
  8. Haftung
    1. Die SEP-Engineering GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die SEP-Engineering GmbH nur im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
    2. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der SEP-Engineering GmbH der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Schaden.
    3. Die von der SEP-Engineering GmbH angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen sind für den Motorsport konzipiert, so dass für keine dieser Waren bzw. Dienstleistungen, soweit nicht anders angegeben, eine TÜV-Bescheinigung bzw. eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für den öffentlichen Straßenverkehr existiert. Eine etwaige Verantwortung in Bezug auf die Verwendung der Waren und Dienstleistungen im öffentlichen Straßenverkehr wird daher abgelehnt. Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, alle Änderungen und Umrüstungen an im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend eintragen zu lassen. Außerdem obliegt dem Kunden die Sorge dafür, dass durch die vorgenommenen Änderungen und Umrüstungen der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz nicht gefährdet wird und fortbesteht. Sämtliche Ansprüche des Kunden oder eines Dritten gegen uns aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hat selbst unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Eintragung und für die Unbedenklichkeit der Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr Sorge zu tragen.
    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der SEP-Engineering GmbH. Die SEP-Engineering GmbH übernimmt keine Haftung für Mängel durch eine fehlerhafte Anwendung der gelieferten Waren.
    5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, sofern dieses Anwendung findet.
  9. Urheberrecht und Markenzeichen
    1. Die von der SEP-Engineering GmbH betriebenen Websites sind Eigentum der SEP-Engineering GmbH. Alle in diesen Websites enthaltenen Materialien, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie ihre Arrangements unterliegen den Urheberrechten und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Die Nutzung, d.h. das Ausdrucken, speichern, verarbeiten und kopieren der Materialien ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Materialien auf Internetplattformen, wie z.B. Ebay, zu verwenden.
    2. Die Nutzung von auf den Websites der SEP-Engineering GmbH gezeigten Logos ist, soweit es sich um eingetragene Marken handelt, ausdrücklich verboten und stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Sie wird vom Markeninhaber sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Auf alle Verträge zwischen der SEP-Engineering GmbH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist nach Wahl der SEP-Engineering GmbH deren Sitz oder der Sitz des Kunden, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
    3. Vertragssprache ist Deutsch.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken dieser AGB.
    5. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Neben- und Zusatzabreden.
    6. Für Fragen oder Beschwerden über die Websites der SEP-Engineering GmbH steht die SEP-Engineering GmbH dem Kunden unter info@sep-engineering.de sowie der unter 14 genannten Postanschrift zur Verfügung.
  11. Anbieter der Webseite
    Die unter der Domain www.sep-engineering.de angebotenen Websites werden betrieben von:

    SEP-Engineering GmbH

    Geschäftsführer: Daniel Hirschberg
    Industriestr. 32
    52457 Aldenhoven

    Kontakt
    Tel.: +49 (0) 24 64 – 909 11 99
    E-Mail: info@sep-engineering.de
    Web: www.sep-engineering.de

    Registereintrag
    Eintragung im Handelsregister
    Registergericht: Amtsgericht Düren
    Registernummer: HRB 4167